Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen) der superunique Raum für Gestaltung GmbH (in der Folge „superunique“)

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen superunique und dem Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Andere allgemeine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und superunique. Der Anwendung anderer allgemeiner Einkaufs- sowie Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich und vollinhaltlich widersprochen.

2. Verbrauchergeschäfte
Ein Verbrauchergeschäft im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden, der iSd. § 1 KSchG als Verbraucher anzusehen ist. Das sind jene Personen, für die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

3. Abweichende Bedingungen
Vom schriftlichen (Mail, Fax, Brief) Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) müssen ausschließlich in schriftlicher Form (Mail, Fax, Brief) vereinbart werden, um rechtswirksam zu sein.

4. Raumkonzepte und Innenarchitektur
Der Erstkontakt – nach Terminvereinbarung – bei Kunden vor Ort oder im Showroom von superunique ist kostenlos. Im Rahmen dieses Gespräches werden Kunden zu den von Ihnen gewünschten Einrichtungsthemen beraten:
– Raumkonzepte
– Farbkonzepte
– Möbelkonzepte
superunique ermittelt die Wünsche des Kunden und bespricht deren Vorstellungen sowie das geplante Budget, damit superunique auf den Kunden entsprechend eingehen kann. Nach diesem ersten Kontakt erhält der Kunde von superunique einen Kostenvoranschlag. Im Konzept von superunique sind Bestandsaufnahmen und Umplanungen nicht beinhaltet. superunique übernimmt für den Kunden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Beauftragung die Bestellung von Geräten, Einrichtungsgegenständen, Möbeln etc. Im Regelfall erfolgt die Bestellung von Geräten, Einrichtungsgegenständen, Möbeln etc durch den Kunden direkt beim liefernden/herstellenden Unternehmen. Für Handwerker-Briefings, Baustellenkoordination oder die Abwicklungsbetreuung verrechnet superunique dem Kunden € 80,00 / Stunde. Für Beratungen außerhalb des Bundeslandes Steiermark wird eine Aufwandsentschädigung in Form von Kilometer-Geld in der Höhe von € 0,42 / km verrechnet. Nach schriftlicher Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 50% der vereinbarten Summe zur Bezahlung an superunique fällig. Die restlichen 50% werden bei Vollendung der Planungsleistungen bzw. bei Bestellung der Geräte, Einrichtungsgegenstände, Möbel etc. in Rechnung gestellt. Bei umfangreichen Projekten stellt superunique nach Fertigstellung von gewissen Bereichen bzw. Räumen, nach Ermessen Zwischen- bzw. Teilrechnungen.

5. Zusagen von Mitarbeitern
Mündliche Zusagen von Mitarbeitern von superunique haben für superunique keine Gültigkeit.

6. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge und Angebote von superunique sind stets schriftlich, unverbindlich und entgeltlich. Lediglich das Erstgespräch vor Ort beim Kunden oder im Geschäftslokal von superunique erfolgt unentgeltlich. Das Entgelt für die Angebotserstellung kann bei Auftragserteilung, je nach Vereinbarung, von der Auftragssumme in Abzug gebracht werden. Mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich. Kostenvoranschläge und Angebote werden nur in schriftlicher Form erstattet.

7. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte
Sämtliche Nutzungsrechte an Plänen, Skizzen, Entwürfen, Zeichnungen, Bildaufnahmen und sonstigen technischen Unterlagen sowie Prospekten, Katalogen, Muster und Ähnlichem verbleiben ausschließlich bei superunique, sofern nicht ausdrücklich durch schriftliche Zustimmung (Mail, Fax, Brief) dem Kunden ein Nutzungsrecht eingeräumt wird. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Verfügung oder Nutzung in irgendeiner Form, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen (Mail, Fax, Brief) Zustimmung von superunique.

8. Angebote, Annahme von Angebote
Angebote sind nur dann verbindlich, wenn sie dem Kunden schriftlich zugegangen sind (Mail, Fax, Brief). Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande. Abweichungen vom ursprünglichen Angebot sind nur beachtlich, wenn sie in Schriftform festgehalten und von superunique schriftlich bestätigt werden.

9. Rücktrittsrecht
Ein Kunde kann nur dann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn
– es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um ein Verbrauchergeschäft handelt,
– der Kunde seine Vertragserklärung weder in den von superunique für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat,
– der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindung zur Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, und
– dem Zustandekommen dieses Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind.
Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen vierzehn Tagen erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Kunden, die zumindest den Namen und die Anschrift von superunique sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Wurde der Kunde nicht schriftlich über sein Rücktrittsrecht informiert, so erlischt das Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach der vollständigen Vertragserfüllung durch beide Vertragspartner. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.

10. Stornogebühren
Bei einem Storno des Kunden ist superunique berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes und/oder Entgelts gemäß § 1168 ABGB eine Stornogebühr von 10 Prozent zu verlangen. Im Falle eines rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktrittes nach § 3 KSchG (siehe Punkt 9.) sind Spesen nach Maßgabe von § 4 KSchG vom Kunden zu bezahlen. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die von superunique bereits empfangene Leistung in irgendeiner Form weiterzuverwenden.

11. Preisänderungen
An die angebotenen Preise ist superunique zwei Monate lang ab Vertragsabschluss, also ab Angebotsannahme durch den Kunden gebunden (ausgenommen ist der Fall einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache). Liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als zwei Monate, so ist superunique berechtigt, seine Preise im Ausmaß der zwischenzeitig eingetretenen Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen im jeweils vertragsgegenständlichen Tätigkeitsbereich oder durch andere zur Leistungserbringung notwendige Kosten wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. erfolgten, entsprechend anzupassen.

12. Kostenerhöhungen
Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen und aufgrund der Angaben, Anweisungen und Wünsche unseres Kunden erstattet. Auf auftragsspezifische Umstände, die superunique nicht bekannt gegeben wurden, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten, welche auf die oben erwähnten Umstände zurückzuführen sind, mit mehr als 15 Prozent des Auftragswertes ergeben, so wird superunique den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung über die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich superunique vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.

13. Geringfügige Leistungsänderungen
Änderungen und/oder Abweichungen gegenüber der vertraglich vereinbarten Leistung sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur und ähnliches.

14. Maßangaben durch den Kunden
Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet superunique nicht für deren Unrichtigkeit oder Unbrauchbarkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit und Unbrauchbarkeit offenkundig ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig oder unklar, so wird superunique den Kunden davon ohne unnötigen Verzug verständigen und ihn um entsprechende Weisung ersuchen. Die bis dahin anerlaufenen Kosten werden vom Kunden getragen. Langt die Weisung nicht oder nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

15. Montage
Die Montage von Geräten, Einrichtungsgegenständen, Möbeln etc. ist durch den Kunden in schriftlicher Form in Auftrag zu geben und wird stets durch ein eigens hierfür zu beauftragendes drittes Unternehmen durchgeführt. Die Abrechnung für sämtliche Montagearbeiten erfolgt mit dem dritten Unternehmen.

16. Mitwirkungspflicht des Kunden
Zur Leistungserbringung ist superunique erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u. ä., eventuelle Maurerarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Strom vom Kunden beizustellen.

17. Verkehr mit Behörden und Dritten
Erforderliche Bewilligungen Dritter (wie etwa Einverständniserklärung des Vermieters etc.), Meldungen an Behörden (wie Bau- und Gewerbebehörde etc.), Einholung behördlicher Genehmigungen (wie etwa Benützungsbewilligung etc.), hat der Kunde selbst und auf seine Kosten zu veranlassen.

18. Auftragsverhältnis
Sofern superunique mit der Erstellung von Plänen, Skizzen, Entwürfen, Zeichnungen, Bildaufnahmen sowie sonstigen technischen Details und nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung auch mit der Lieferung von Geräten, Einrichtungsgegenständen, Möbel etc. beauftragt wurde, besteht für diese Leistungen ausschließlich ein Vertragsverhältnis zwischen superunique und dem Kunden. Schuldbefreiende Zahlungen können daher nur an superunique geleistet werden. Kaufverträge über von superunique vorgeschlagene Geräte, Einrichtungsgegenstände, Möbel etc., kommen hingegen im Regelfall und mangels anderslautender Vereinbarung nicht mit superunique, sondern jeweils mit dem herstellenden und/oder liefernden Unternehmen und dem Kunden zustande. Eine Haftung von superunique für ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem herstellenden und/oder liefernden Unternehmen wird in solch einem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
Sofern durch zusätzliche Anweisungen eines Kunden an ein herstellendes und/oder lieferndes Unternehmen Mehrkosten im Zuge der Vertragserfüllung (etwa durch zusätzliche Planungsleistungen) für superunique entstehen, ist superunique berechtigt, diese Mehrkosten an den Kunden zu verrechnen.

19. Erfüllungsort
Sofern kein bestimmter Lieferort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Sitz von superunique. Bei Verbrauchergeschäften wird damit kein eigener Gerichtsstand begründet.

20. Abnahme, Regieleistungen
Die Abnahme der Leistungen von superunique wird gesondert mittels Übernahmeprotokoll festgehalten. Sollte – aus welchen Gründen auch immer – kein Übernahmeprotokoll gefertigt werden, gelten alle Leistungen des Unternehmens ab dem Tag der Übergabe als mängelfrei übernommen. Die von superunique getätigten Leistungen, insbesondere Regieleistungen, Kundenaufzeichnungen, etc. gelten als erbracht und vom Kunden genehmigt, sofern diesbezüglich vom Kunden keine Reklamationen erhoben worden sind.

21. Liefertermine, Annahmeverzug
Sofern eine Lieferung von Geräten, Einrichtungsgegenständen, Möbeln etc direkt und ausdrücklich mit superunique vereinbart wurde und nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die vereinbarten Liefertermine als voraussichtliche Termine. Spätestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Ist der Kunde zu diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken und Kosten, wie z.B. Bankspesen, Transportkosten, Lagerkosten zu angemessenen Preisen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferung.

22. Lieferverzug
Wird ein vereinbarter Liefertermin von superunique um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde superunique eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich (Mail, Fax, Brief) vom Vertrag zurücktreten.

23. Gefahrenübergang
Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über (Gefahrenübergang). Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferungen ab Werk der Erhalt der Nachricht der Versandbereitschaft zuzüglich einer angemessenen Abholfrist von höchstens einer Woche, in den anderen Fällen der Übergang der Verfügungsmacht.

24. Eigentumsvorbehalt
superunique behält sich das Eigentum an sämtlichen Geräten, Einrichtungsgegenständen, Möbeln etc. bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt allenfalls anfallender Zinsen und Kosten vor. Während des aufrechten Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle Geräte, Einrichtungsgegenstände, Möbel etc. pfleglich zu behandeln und erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne schriftliche Zustimmung durch superunique untersagt.
Ein Zugriff Dritter (Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Insolvenz des Kunden etc.) sowie etwaige Beschädigungen, Wertminderungen oder der Untergang von Geräten, Einrichtungsgegenständen, Möbeln etc. sind superunique vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen hat der Kunde sämtliche Schäden und damit in Zusammenhang stehende Kosten an superunique zu ersetzen.
Der Kunde sichert superunique zu sämtlichen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Geräten, Einrichtungsgegenständen, Möbeln etc. nach vorheriger Terminvereinbarung zu, einen Zutritt für eine Besichtigung zu ermöglichen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist superunique berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände heraus zu verlangen. Sofern es sich beim Kunden um keinen Verbraucher handelt, ist dieser verpflichtet einen Vermerk über den Eigentumsvorbehalt in seinen Büchern anzubringen.

25. Zahlung
Die Zahlung des auf der Rechnung ausgewiesenen Betrages hat per Banküberweisung ohne Skonto- oder Rabattabzug binnen 14 Tagen zu erfolgen. Scheck oder Wechsel werden nur nach gesonderter Vereinbarung akzeptiert. Sofern die Zahlung durch einen Scheck oder Wechsel erfolgt, wird die Forderung von superunique erst mit dem tatsächlichen Zahlungseingang daraus getilgt; daraus anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.

26. Mahnspesen, Verzugszinsen
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen superunique die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahnspesen und Verzugszinsen zu bezahlen. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden werden EUR 25,00 als Aufwandsentschädigung für jedes Mahnschreiben von superunique vereinbart. Sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, hat er die Aufwandsentschädigung nur dann zu bezahlen, wenn er den Zahlungsverzug verschuldet hat.
Bei Zahlungsverzug wird als Ersatz die superunique anfallenden Kreditspesen, vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfälligen darüber hinausgehenden Schadens,
– bei Unternehmern der gesetzliche Zinssatz iSd. § 456 UGB vereinbart;
– bei Verbrauchern der jeweils geltende Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 4 % per anno, verrechnet.

27. Terminverlust
Kommt der Kunde bei einer vereinbarten Raten- oder Teilzahlung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, so kann die gesamte Restschuld auf einmal fällig gestellt werden. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn superunique selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist und superunique den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

28. Insolvenz, Schuldenregulierungsverfahren
Im Falle der Eröffnung eines Insolvenz-, Konkurs-, oder Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien oder der Nichteröffnung eines solchen mangels hinreichenden Vermögens iSd Insolvenzordnung ist die jeweils andere Vertragspartei erst nach Erhalt der vertraglich geschuldeten Leistungen oder höchstens Zug um Zug verpflichtet, ihre jeweiligen Leistungen gegenüber der anderen Vertragspartei zu erbringen.

29. Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, Zurückbehaltungsrecht
superunique ist berechtigt, über die Kunden Bonitätsauskünfte im verkehrsüblichen Ausmaß einzuholen.
Im Falle der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden, insbesondere bei Vorliegen von Kreditauskünften von angesehenen Bonitätsauskunftsunternehmen (insbesondere CRIF GmbH; KSV 1870; AKV; etc.) mit Auskünften schlechter (negativer) Bonität, ist superunique berechtigt, für die aus gegenständlichem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen eine Vorauszahlung (Sicherstellung) vom Kunden zu verlangen, sofern die bis dahin geleisteten Vorauszahlungen des Kunden bereits zur Leistungserfüllung durch superunique konsumiert worden sind. Bis zum Einlangen der oben genannten noch offenen Vorauszahlung unseres Kunden, ist superunique berechtigt, die weitere Leistungserbringung zurückzubehalten.

30. Gewährleistung
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 1 KschG ist, gelten folgende Abweichungen:
− Festgestellte oder feststellbare Mängel an von superunique erbrachten Leistungen oder gelieferten Geräten, Einrichtungsgegenständen, Möbeln etc sind superunique unverzüglich anzuzeigen, andernfalls Gewährleistungs- und die anderen in §§ 377, 378 UGB genannten Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.
− Sofern ein Vertrag über Geräte, Einrichtungsgegenstände, Möbel etc direkt zwischen dem Kunden und superunique zustande gekommen ist, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate für bewegliche Sachen und achtzehn Monate für unbewegliche Einrichtungsgegenstände. Ist ein Vertrag über den Kauf von Geräten, Einrichtungsgegenständen, Möbeln etc – wie im Regelfall üblich – zwischen dem Kunden und dem herstellenden/liefernden Unternehmen zustande gekommen, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber superunique.
− Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel des § 924 ABGB der Kunde zu beweisen.
− superunique hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache. Etwaige Mängel, Fehler oder Verbesserungswünsche hat der Kunde superunique unverzüglich, spätestens aber binnen sieben Tagen ab Erkennbarkeit bei sonstigem Ausschluss von jeglichen Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen zu melden.

31. Eigenschaften der Liefergegenstände
Sofern superunique ausdrücklich mit der Lieferung von Einrichtungsgegenständen beauftragt wurde und es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um kein Verbrauchergeschäft handelt, gilt als vereinbart, dass die Geräte, Einrichtungsgegenstände, Möbel etc. nur jene Sicherheit bieten, die aufgrund von ÖNORMEN, Bedienungsanleitungen, (z.B. Gebrauchs- oder Pflegeanleitung) Wartungsanleitungen, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen und sonstigen gegebenen Hinweisen, erwartet werden kann. Die übrigen Bestimmungen der ÖNORMEN finden jedenfalls keine Anwendung auf das gegenständliche Vertragsverhältnis, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

32. Termin zur Verbesserung bzw. Austausch
Termine die den Austausch und die Verbesserung von durch superunique nach ausdrücklicher Vereinbarung gelieferter Geräte, Einrichtungsgegenstände, Möbel etc betreffen, sind im Einzelfall schriftlich zu vereinbaren. Sollte der Kunde bei diesem Termin nicht anwesend sein oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln die Verbesserung und/oder den Austausch bzw. macht einen solchen unmöglich, so hat der Kunde alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten eines neuerlichen Termins oder Verbesserungsversuchs, die superunique entstehen, zu tragen.

33. Haftung für Schäden, Verjährung von Ansprüchen
superunique haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz von superunique verursacht wurden. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen superunique, wenn sie nicht vom Kunden binnen sechs (6) Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von drei (3) Jahren nach dem schadensstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten/Verstoß (Präklusivfrist).

34. Adressänderungen
Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.

35. Gerichtsstand, Rechtswahl
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht für Verbrauchersachen. Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher bei Vertragsabschluss mit superunique gegebene allgemeine Gerichtsstand (Verbrauchergerichtsstand) in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind. Darüber hinaus wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen IPRG und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsabkommens vereinbart. Diese Gerichtsstands- und Rechtswahlvereinbarung gilt für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen superunique und dem Kunden.

36. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder auch mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll inhaltlich aufrecht. Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unzulässigen Bestimmung am nächsten kommt.

superunique – Raum für Gestaltung GmbH, Grieskai 2, 8020 Graz – office@superunique.at – FN 487220 a – Landesgericht für ZRS Graz
UID: ATU73100823 – Bankverbindung: Erste Bank – IBAN : AT53 2011 1838 5799 0100 – ¬BIC/SWIFT : GIBAATWWXXX

ÜBER UNS

Peter Gaisrucker
Innenarchitekt | Geschäftsführung

DI Armin Petzwinkler, MA
Innenarchitekt | Geschäftsführung

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Team Innenarchitektur

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